BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG / URKUNDENÜBERSETZUNG

Anna Deistler ist von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts als Urkundenübersetzerin für die russische, deutsche und englische Sprache ermächtigt und darf somit Übersetzungen in den Sprachrichtungen Deutsch > Russisch, Russisch > Deutsch, Deutsch > Englisch, Englisch > Deutsch, Russisch > Englisch und Englisch > Russisch beglaubigen. Des Weiteren bieten wir bestätigte Übersetzungen in den Sprachen Deutsch > Ukrainisch, Ukrainisch > Deutsch, Englisch > Ukrainisch, Ukrainisch > Englisch an.

Beglaubigte Übersetzungen für Firmenkunden

Auf Wunsch wird die für Sie angefertigte Übersetzung beglaubigt, damit diese von Behörden und anderen offiziellen Einrichtungen anerkannt wird. Beglaubigte Übersetzungen enthalten den Stempel, die Unterschrift und die Beglaubigungsformel des für die jeweilige Sprachkombination ermächtigten Übersetzers. Auf diese Weise wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.


Beglaubigte Übersetzungen für Firmenkunden beziehen sich oft auf Dokumente wie Verträge, Zollunterlagen, Handelsregisterauszüge, Satzungen sowie Buchhaltungs- und Steuerunterlagen.

Beglaubigte Übersetzungen für Privatkunden

Privatkunden müssen beglaubigte Übersetzungen diverser Urkunden in der Regel bei Behörden vorlegen. Dazu gehören Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsbücher usw.


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen gerne als Scan per E-Mail oder als Kopie per Post. Sie können die Unterlagen auch persönlich in unserem Übersetzungsbüro abgeben. Nach Sichtung Ihrer Dokumente unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wenn Sie daraufhin den Auftrag erteilen, erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung je nach Umfang bereits innerhalb weniger Tage per Post zugeschickt oder können diese und Ihre Vorlage wieder persönlich abholen.

Preise

Firmenkunden: Individuelle zeilengenaue Berechnung des Übersetzungspreises pro Dokument zuzüglich einer Beglaubigungspauschale pro Dokument.

Privatkunden: Beglaubigte Übersetzung von Standardurkunden zu Festpreisen, ansonsten individuelle zeilengenaue Berechnung pro Dokument zuzüglich einer Beglaubigungspauschale pro Dokument.